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Parkordnung in der Kleingartenanlage

 

 

Florafreunde und ihre Gäste sind mobil. Der Wirtschaftsverkehr in der Anlage ist ebenfalls größer 

geworden. Die folgende Parkordnung soll sichern, dass eine ungehinderte Durchfahrt von Feuerwehr, 

Rettungswagen, Polizei und BSR zu jeder Zeit gewährleistet wird. 

 

Der Vorstand hat 1997 festgelegt, dass in der Kleingartenanlage weitgehend rechts geparkt wird. Da 

dies immer von der Fahrtrichtung abhängig ist, wird diese zum besseren Verständnis angegeben. 

 

Parken rechts 

 

    - Wiesengrundstraße Aus Richtung Waldowallee zur Köpenicker Allee 

    - Köpenicker Allee Aus Richtung Wiesengrundstraße zur Verl. Waldowallee 

    - Agavensteig Aus Richtung Wiesengrundstraße zur Verl. Waldowallee 

    - Agavensteig II Von Kreuzung Kiefernallee über Eibenallee/Vereinsgelände bis zur Köpenicker Allee 

    - Straße 5 Aus Wiesengrundstraße 

    - Eibenallee Aus Richtung Wiesengrundstraße zur Birkenallee 

    - Straße 4 Aus Richtung Wiesengrundstraße 

    - Straße 3 Aus Richtung Wiesengrundstraße 

    - Straße 2 Aus Richtung Wiesengrundstraße 

    - Gasag Aus Richtung Kreuzung Wiesengrundstraße/Agavensteig Parken vor den Parzellen 

    - Kiefernallee Aus Richtung Verl. Waldowallee bis Birkenallee PARKVERBOT im 

    - Eingangsbereich bis zum verbreiterten Kreuzungsbereich Agavensteig 

    - Anemonensteig PARKVERBOT von Verl. Waldowallee bis Agavensteig.

      Das nachfolgende Teilstück bietet Parkmöglichkeiten bis zum Platz an der Eiche. 

    - Birkenallee Von Verl. Waldowallee bis Kreuzung Straße 2/Agavensteig 

    - Birkenallee / Telegrafenweg Von Verl. Waldowallee bis Köpenicker Allee 

    - Birkenknick Von Kiefernallee in Fahrtrichtung zur Birkenallee 

    - Hasensprung Von Agavensteig/Vereinsgelände über Kiefernallee zur Birkenallee 

 

Parken links 

 

    - Gasag Mittelteil Von Einfahrt Wiesengrundstraße in Fahrtrichtung 

    - Straße 4 Hinterer Teil Hochwald 

    - Telegrafenweg Von Birkeallee bis Fußsteig 

    - Hochwald Von Einfahrt Wiesengrundstraße in Fahrtrichtung Gasag 

 

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise 

 

Das Parken von Kraftfahrzeugen und Anhängern auf den Parzellen ist nicht gestattet. Frühere 

Regelungen (vor 1997) über Stellflächen auf den Parzellen sind seit September 1997 gegenstandslos. 

 

Kein Pächter hat das Recht, vor seiner Parzelle parkende Fahrzeuge „freundlich“ zu vertreiben. Am 

Zaun beginnt die Gemeinschaftsfläche. Das „Beregnen“ parkender Fahrzeuge auf der 

Gemeinschaftsfläche ist einer Sachbeschädigung gleichzusetzen. 

 

Gartenfreunde, die vor der Parzelle Bäume Sträucher oder Hecken heranwachsen lassen, haben 

diesen Bewuchs bis 30.10.1997 zu entfernen (unter Beachtung der Baumschutzverordnung). Es wird 

um Verständnis geben, dass die Einfahrtsbereiche gegenüber der Brunnengalerie 

(Birkenallee/Agavensteig) stärker zum Parken genutzt werden, da im Bereich der Brunnengalerie 

keine Parkmöglichkeit besteht. 

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