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Tipps und wichtige Hinweise für zukünftige Kleingärtner

 

 

Interessenbekundung an einem Kleingarten

Ihr Interesse an einem Kleingarten / Pachtgrundstück ist beim Bezirksverband vorzutragen:

Adresse: Bezirksverband Berlin Lichtenberg

KöpenickerAllee 9,

10318 Berlin

 

030 / 5 09 95 89

 

 

Die formelle Aufnahme

Danach setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Die Kontaktdaten erhalten Sie im Bezirksverband.

Wir vereinbaren dann einen Termin zu einer unserer Sprechstunden

•Die formelle Aufnahme in den Verein, erfolgt in unserem Vereinsbüro. Der Vorstand des Vereins der Florafreunde schlägt Sie als Interessent für einen Kleingarten in unserem Verein, dem Bezirksvorstand vor. Das mit Ihnen zusammen ausgefüllte Formular senden wir dann per Fax an den Bezirksvorstand als Vorschlag.

•Bei der Aufnahme fällt eine Aufnahmegebühr an.

•Wir übergeben Ihnen die Satzung des Vereins.

•Zusätzlich zu einigen Informationen erhalten Sie den Unterpachtvertrag mit der Gartenordnung und Bauordnung.

 

 

Schätzprotokoll

Im Schätzprotokoll (gelb) sind Festlegungen getroffen, die in der Regel durch den alten Unterpächter, mitunter auch durch den neuen Pächter erfüllt werden müssen

 

 

Baulichkeiten

•Baulichkeiten oder bauliche Veränderungen auf der Parzelle nehmen Sie bitte nur mit

entsprechender Baugenehmigung vor. Antragsformulare erhalten Sie in unseren Sprechstunden oder über den Bezirksverband.

•Das Aufbringen von Dämmmaterial auf die Fassade vergrößert die umbaute Fläche

und ist aus diesem Grund nicht zulässig.

•Ein Verkauf des Grundstücks (Parzelle) an den Unterpächter ist auch für die Zukunft nicht vorgesehen.

 

 

Abwasser im Kleingarten

•Abwasser aus der Gartenlaube muss generell in abflusslosen Abwassersammelgruben aufgefangen werden,

die über einen entsprechenden aktuellen Dichtigkeitsnachweis verfügen muss.

•Die Abfuhr des Abwassers muss durch eine zugelassene Firma erfolgen, die Belege dafür sammeln Sie bitte zur gelegentlichen Vorlage bei Kontrollen der Wasserunternehmen.

•Wir haben derzeit zur Abwasserentsorgung mit der Fa. Basel, Tel. 65 63 551, eine Vereinbarung,

die für alle Mitglieder verbindlich ist. Die zu entrichtende Gebühr umfasst nur die Abfuhr.

•Die Gebühr für die Entsorgung des Abwassers durch die Berliner Wasserbetriebe wird von Ihnen über den Verein bezahlt

 

 

 

Parzellenkennzeichnung

Jede Parzelle ist gut sichtbar zu kennzeichnen mit Namensschild, Briefkasten und Parzellennummer.

Vor dem Garten sind Sie für die Pflege der Fläche bis zur Mitte des Weges verantwortlich. Für diese Fläche obliegt Ihnen auch die Räum- und Streupflicht in den Wintermonaten. Bitte beachten Sie die Verkehrssicherungspflicht für Bäume auf der Parzelle (Beschneiden und regelmäßige Kontrolle der Standsicherheit besonders bei Birken)

 

 

Kleingärtnerische Nutzung

•Sie sind Nutzer eines Kleingartens in einem Kleingartenverein. Mit diesem Entschluss akzeptieren Sie auch die Nutzung Ihrer Gartenfläche wie folgt: 30 % der Fläche sollen kleingärtnerisch genutzt werden, 30 % der Fläche können Erholungsgrün sein, maximal 6 % der Fläche dürfen versiegelt sein.

•Hilfe für die gärtnerische Nutzung geben Ihnen unsere Gartenfachberater und der Lehrgarten.

Stolperstellen

Nicht zugelassen sind im Kleingarten Sichtblenden und eingelassene Badebecken. Badebecken sind ebenerdig aufzustellen und nur in der Zeit von April bis September zulässig. Hier hat sich als sehr empfehlenswert erwiesen, aufblasbare Badebassins aufzustellen. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern auf der Parzelle ist nicht gestattet.

Tierhaltung

Die Haltung von Katzen ist lt. Gartenordnung nicht erlaubt. Hunde sind in der Anlage an der Leine zu führen.

Sorgen Sie bitte für die Entfernung der Hinterlassenschaften Ihrer Lieblinge.

Vorstandsprechstunde

Außer im Januar finden die Vorstandssprechstunden jeden 1. Samstag im Monat zwischen 09:00 -12:00 Uhr im Vorstandsbüro auf dem Vereinsgelände statt. Letzter Einlass um 11:30 Uhr.

Gemeinnützige Arbeit

Grundlegend für unseren Verein ist die Teilnahme unserer Mitglieder an der gemeinnützigen Arbeit. Die Arbeiten werden an festgelegten Samstagen (Termine sind als Aushang in unseren zahlreichen Schaukästen) in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr abgeleistet. Treffpunkt ist stets bis um 08:00 Uhr auf dem Vereinsgelände. Es gelten folgende Normen: Je Parzelle sind pro angefangene 100 m² zwei Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten, maximal aber 12 Stunden für größere Parzellen. Ersatzpersonen können dem Pächter helfen, so kann die zu erbringende Pflichtstundenanzahl in kürzester Zeit erbracht werden. Natürlich suchen wir unter unseren neuen Mitgliedern stets Talente mit interessanten Berufen, die unserem Verein behilflich sein können. Für nicht geleistete Pflichtstunden werden Ersatzbeiträge bei der Jahresbeitragszahlung kassiert.

Jahreshauptversammlung

Die Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung der Florafreunde e.V. (in der Regel Februar / März) ist für jeden Unterpächter Pflicht.

 

 

Beitragskassierung

Im Frühjahr werden die Beträge kassiert, Hinweise und nähere Informationen erhalten Sie mit der Einladung zur Jahreshauptversammlung.

Lärmschutz im Garten

Laut Gartenordnung und Emissionsschutzgesetz gelten folgende Ruhezeiten: Täglich in der Zeit von 13:00 -15:00 Uhr und 20:00 – 07:00 Uhr des Folgetages, sonntags ganztägig.

Das private Sommerfest sollte ebenfalls die Nachbarn nicht stören und ab 22:00 Uhr nicht mehr laut hörbar sein.

 

 

 

Weiteres

Zu unserem Verein gehört die Gaststätte „Floratreff“. Gaststätte und Saal können im Sommer und Winter auch für private Veranstaltungen genutzt werden.

Entsprechende Verträge vereinbaren Sie bitte mit der Gaststätte direkt

 

 

 

Bitte beachten Sie die übergebene Parkordnung.

 

 

 

 

 

Diese Hinweise sind nicht abschließend und können angepasst werden.

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